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FAQ – Häufige Fragen zum Kfz-Gutachten

Was muss ich nach einem Verkehrsunfall tun?

  • Sicherung der Unfallstelle (Warnblinkanlage, Warndreieck)
  • Erste Hilfe, Notarzt rufen (wenn jemand verletzt wurde)
  • Polizei informieren
  • Unfallstelle nicht verlassen
  • Beweisfotos, Unfallskizze anfertigen (wenn möglich)
  • Daten des Unfallgegners notieren (Name, Anschrift, Telefonnummer, Kfz-Kennzeichen)
  • Unfallort, Datum, Uhrzeit notieren (evtl. Zeugennamen notieren)
  • Sachverständiger (beauftragen Sie einen freien, unabhängigen
  • Sachverständigen, wenn Sie selbst unverschuldet an dem Verkehrsunfall beteiligt waren)
  • Versicherung bei Nachfrage mitteilen, dass Sie einen Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) Ihres Vertrauens beauftragt haben
  • Unterlagen für die Versicherung bereithalten

Wozu brauche ich einen Kfz-Sachverständigen?

Ein freier Kfz-Sachverständiger beurteilt den Unfall­schaden an Ihrem Fahrzeug neutral, unabhängig und vollständig. Ein Schadengutachten wird zur Beweis­sicherung und juristischer Geltend­machung nach einem Verkehrsunfall benötigt. In einem Schaden­gutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadens­regulierung erforderlich sind, ermittelt. So wird der Reparaturumfang unter Beachtung der Vorgaben des Herstellers vollständig erfasst. Der Fahrzeugwert, die merkantile Wertminderung, der Restwert, die Nutzungs­ausfall­entschädigung usw. werden in markt­gerechter Höhe ermittelt und ausgewiesen.

Darf ich mir selber einen Kfz-Gutachter aussuchen?

JA! Wenn Sie in einen Verkehrsunfall unschuldig verwickelt sind, dann haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Gutachter/Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Muss ich das Gutachten meines Fahrzeuges bezahlen?

Nein, das Gutachten ist für Sie als Geschädigter kostenfrei! Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten der Gutachtenerstellung. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH zählen die Kosten für ein Gutachten zum Schaden, der vom Schädiger zu ersetzen ist. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, sodass Sie nicht in Vorkasse treten müssen.

Reicht ein Kostenvoranschlag meiner Werkstatt nicht aus?

NEIN! Verlässt sich ein Geschädigter eines Verkehrsunfalles nur auf einen Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, erlebt er häufig böse Überraschungen. Ein Reparaturkostenvoranschlag hat im Streitfall keine beweissichernde Funktion. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden dahinterliegende Teile beschädigt. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt berücksichtigt auch keine eventuell eingetretene Wertminderung, keinen Nutzungsausfall, keinen Wiederbeschaffungswert und keinen Restwert. Das sind aber alles wichtige Faktoren, die zur Ermittlung des vollständigen Schadenersatzanspruches gegenüber des Schädigers bzw. dessen Haftpflichtversicherung benötigt werden.

Wo findet die Begutachtung statt?

Je nach Schwere des Unfallschadens, entweder bei Ihnen vor-Ort oder in einer Werkstatt. Bei Verdacht auf verborgene Schäden hinter den geschraubten Karosserieteilen, erfolgt die Besichtigung in einer Werkstatt. Dort werden die Bauteile im Schadenbereich demontiert, um das ganze Ausmaß der Beschädigung feststellen zu können. Somit erfassen wir für Sie den vollständigen Schadensumfang.

Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?

Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, ist ganz allein Ihre Entscheidung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.

Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken, muss bzw. soll ich mich drauf einlassen?

NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch die Wertminderung und der Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.

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